http://www.kreditopfer.at/docs/Gutachten_Giralgeldschoepfung.pdf
Argumente gegen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen
Schadens von Banken bei Kreditausfällen aufgrund der
buchtechnischen Giralgeldschöpfung
a.o.Univ.-Prof. Dr. Franz Hörmann *)
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.............................................................................................................................................................1
Kreditvergabe als Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken.........................................................................................2
Konsequenzen der Giralgeldschöpfung auf das „Kreditrisiko“ der Bank.....................................................................6
Ist der Kreditschaden einer einzelnen Bank überhaupt bewertbar?...............................................................................8
Fazit................................................................................................................................................................................13
Anhang 1: Offener Brief von Wirtschaftsprüfer Michael Schemmann (dt. Übersetzung)..........................................15
Anhang 2: Geld und Geldpolitik – Schülerbuch der Deutschen Bundesbank
(S 70-79 zur Geldschöpfung durch Geschäftsbanken).............................................................................................16
Vorbemerkungen
Prof. Dr. Franz Hörmann wurde im Juli 2013 beauftragt, ein Privatgutachten zu folgenden Fragestellungen für ein
Verfahren vor einem deutschen Gericht auszuarbeiten:
a) Ist die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken für die Beurteilung der tatsächlichen
Schadenshöhe bei ausgefallenen Bankkrediten erforderlich, und wenn, in welcher Weise wirkt sie sich aus?
b) Ist die bisher zugrundegelegte Schadensberechnung des Gerichts (Kredithöhe abzüglich der Verwertungserlöse
aus den Kreditsicherheiten) geeignet, den tatsächlich entstandenen Schaden aus den Kreditausfällen zu bewerten?
c) Lässt sich der Schaden durch einen Kreditausfall bei einer einzelnen Bank überhaupt in wirtschaftlich nachvoll -
ziehbarer Weise begründen?
* ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Hörmann, Wirtschaftsuniversität Wien
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Kreditvergabe als Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken
Ein Kredit ist aus rechtlicher Sicht „die zeitweise Überlassung von eigenen Mitteln zur wirtschaftlichen Verwer -
tung.“ (vgl. Gerhard Köbler 2012, S 251). Dies setzt zunächst die Existenz dieser „Mittel“ (offensichtlich Geldver -
mögen) sowie das beim Kreditgeber liegende Eigentum daran voraus (arg. „eigenen Mitteln“).
Tatsächlich erfolgt bei der Kreditvergabe von Geschäftsbanken jedoch keine Verleihe von Geld (i.S. von gesetzli -
chen Zahlungsmitteln also Bargeld) sondern lediglich der Eintrag der entsprechenden Zahl (der Kreditsumme) auf
beiden Seiten der Bankbilanz (einerseits als Forderung gegenüber dem Kreditnehmer als Aktivum der Bank, ande -
rerseits hingegen als Gutschrift am Girokonto des Kreditnehmers, sog. „Sichteinlage“, welches jedoch ein Passivum
und somit eine Schuld der Bank gegenüber dem Kreditnehmer darstellt).
In einer Publikation der Deutschen Bundesbank für Schulen („Geld und Geldpolitik“, http://www.bundesbank.de/Redaktion/
DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Flyer/geld_und_geldpolitik_schuelerbuch.pdf ) wird
dieser Vorgang (auf S 72 f.) wie folgt beschrieben: „In der Regel gewährt die Geschäftsbank einem Kunden einen
Kredit und schreibt ihm den entsprechenden Betrag auf dessen Girokonto als Sichteinlage gut. Wird einem Kunden ein
Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 % p.a.), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem
Girokonto um 1.000 Euro. Es ist Buchgeld entstanden oder es wurden 1.000 Euro Buchgeld (Recheneinheiten) geschaffen:
Die Buchgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang.“
Die bildliche Darstellung der Buchung zeigt, dass es sich um eine sogenannte Bilanzverlängerung (Eintrag desselben
Betrages auf der Aktiv- wie auf der Passivseite der Bilanz) handelt:
Die „Überlassung eigener Mittel“ hingegen kann buchungstechnisch bloß als Aktivtausch, d.h. durch den Buchungssatz
„Forderung an Kassa“ dargestellt werden, was auf die Bilanzsumme („Bilanzlänge“) keine Auswirkung
hat, diese also nicht verändert.
Diese – international übliche – Buchungspraxis stellt somit nicht nur einen offensichtlichen Widerspruch zur rechtli -
chen Definition des Kredits dar sondern verstößt auch, wie bereits in einem offenen Brief vom 1. Mai 2013 (engli -
sches Original: http://www.iicpa.com/articles/Open%20letter%20accounting%20perversion.pdf, deutsche Übersetzung:
http://geldhahn-zu.de/wissen-ist-macht/download-pdf/aufforderung-zur-ueberarbeitung-der-buchhaltungsvor -
schriften) vom Wirtschaftsprüfer, Professor für Rechnungswesen, Vorstand des IICPA (International Institute of
Certified Public Accountants), wissenschaftlicher Beirat der Monetative e.V. und Autor des Buches "Deutschlands
Geld-Illusion: Monetative Reform oder Bankpleiten" Michael Schemmann festgestellt, gegen die internationalen
Rechnungslegungsvorschriften IFRS (International Financial Reporting Standards) und US GAAP (Generally Ac -
ceptet Accounting Principles). In der deutschen Übersetzung wird dies wie folgt beschrieben: „Sichteinlagen, die öf -
fentlich als „Bargeld in der Bank“ bezeichnet werden, sind bei MFIs (Monetary financial institutions) als Rech -
nungseinheiten verbucht und bilanziert, die im Wege der doppelten Buchhaltung in einem Vorgang entstehen, den
die MFIs als „Kreditgewährung“ bezeichnen (der aber tatsächlich ein „Nichts“ ist): Sie tragen den Kredit als Forde -
rung ein und die Sichteinlage als Verbindlichkeit. Diese so geschaffenen Rechnungseinheiten werden dann nach Be -
lieben als Dollars, Pfund Sterling, Euros etc. bezeichnet, je nachdem, wie die Urkunde oder zugrunde liegende
Schuldverschreibung lautet oder welches juristische Dokument auch immer, das diese Art von „Kreditvergabe“ aus -
gelöst hat. Es wird der Name der Währung eingetragen, die im jeweiligen Hoheitsgebiet verwendet wird. Gesetzli -
ches Zahlungsmittel sind diese „Sichteinlagen“ aber trotzdem nicht. Banken haben keine schon existierenden Geld -
reserven in Form gesetzlicher Zahlungsmittel, die sie verleihen könnten, ausgenommen vielleicht minimale Beträge,
die nur einen Bruchteil ihrer Kredit-Portfolios darstellen. Oder anders gesagt: Banken schaffen Sichteinlagen aus
dem Nichts, und diese Sichteinlagen bleiben deshalb auch ein „Nichts“. Diese Unsitte konnte sich einbürgern, weil
öffentlich beeidigte Wirtschaftsprüfer die oben beschriebene Praxis absegnen, in dem sie die Jahresabschlüsse der
Banken testieren. Dadurch entstehen übermäßige Kreditexpansion, „moral hazard“-Probleme, Vermögensblasen, Li -
quiditäts-Stress auf den Finanzmärkten, Bank-runs, und gegebenenfalls globale Finanzkrisen.“
Die Kreditgeldschöpfung (= Giralgeldschöpfung) der Geschäftsbanken ist ein reiner Schreibvorgang auf den Konten
der Bank. Banken benötigen dazu keinerlei Zahlungsmittel (Bargeld), weder von Sparern noch von anderen Banken
noch von der Zentralbank. Die Rückzahlung (Tilgung) eines Kredits stellt demgemäß ebenfalls einen bloßen
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Schreibvorgang dar (falls es durch Überweisung geschieht und nicht durch Einlage von Bargeld), ebenso ein allfälli -
ger Kreditausfall.
Prof. Dr. Schemmann kommt zu folgenden Feststellungen über das Giralgeld (Michael Schemmann 2013, S 96):
„Die sogenannten „Kreditforderungen“, aus denen die sogenannten „Sichteinlagen“ entstehen,
- sind keine Vermögenswerte im Sinne von ökonomischen Ressourcen
- haben nicht das Potential, gegebenenfalls Bargeldzuflüsse zu generieren (Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel
oder Zentralbankgeld)
- werden bankintern geschaffen und verletzen deshalb das Verbot des Eigenhandels
- haben keine Kostenbasis
- haben keinen Marktwert außer der Verrechnung gegen gleichartige „Nullwerte“ anderer MFIs (Monetary financial
institutions), die aber nie in gesetzlichem Zahlungsmittel oder Zentralbankgeld ausgezahlt werden.
Solche intern geschaffenen Rechnungseinheiten sind zwischen den Banken nicht übertragbar, weil sie zu der Bank
gehören, die sie in ihren Büchern kreiert hat. Sie können nur in einem Verfahren verrechnet werden, das die MFIs ihr
„Zahlungs-Clearing“ nennen (oder “Abrechnung”) , was folgendes bedeutet: Eingehende Rechnungseinheiten wer -
den mit ausgehenden Rechnungseinheiten verrechnet. Wenn ein Saldo verbleibt, muss dieser Saldo in gesetzlichem
Zahlungsmittel, also Zentralbankgeld, ausgeglichen werden“.
Horst Seiffert (2012) meint dazu (S 156): „Es ist für ein funktionierendes Geldsystem nicht notwendig, Geld von
Sparern zu verleihen. Dieser Irrglaube wird von den Banken aufrechterhalten, um ihre Vorteilsnahme infolge der
Giralgeldschöpfung zu verschleiern. Die heutigen Geschäftsbanken verleihen schon lange nicht mehr das auf Kundenkonten
„lagernde“ Geld. Sie benutzen es nur als Ausgleichsmasse für eine ausgeglichene Zahlungsbilanz gegenüber
den anderen Geschäftsbanken.“
Eine gute Übersicht über die verschiedenen Interpretationen der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken findet sich
bei Bernd Senf (2004, S 158 ff.).
Bei der hier erwähnten „Vorteilsnahme infolge der Giralgeldschöpfung“ handelt es sich um die Tatsache, dass die
Geschäftsbank bei der Kreditvergabe über keinerlei liquide Mittel verfügen muss und auch sonst keine wirt -
schaftlichen Vermögenswerte zur Verfügung stellt sondern bloß einen Buchungssatz auf ihre Konten schreibt,
während Kreditnehmer regelmäßig wirtschaftliche Werte in Form von Sicherheiten bereitstellen bzw. an die
Bank verpfänden müssen.
Somit handelt es sich bei den durch die geldschöpfenden Schreibvorgänge der Geschäftsbanken entstehenden Beträ -
gen nicht um gesetzliche Zahlungsmittel („Geld“ im eigentlichen Sinne, also Münzen und Scheine) sondern bloß um
niedergeschriebene Zahlen mit der Bedeutung einer „Forderung auf Geld“. Diese bloß als behauptete Schuld erzeugten
Recheneinheiten („Giralgeld“) sind auch die Ursache aller großen Depressionen (Wirtschaftskrisen) und über
400 Finanzkrisen seit 1971 (siehe http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52625/finanz -
krisen-seit-1970), denn je mehr Schulden zurückgezahlt werden, desto mehr dieses Buchgeldes wird wieder vernich -
tet, desto höher steigt dadurch aber auch der Wert dieses vermeintlichen Tauschmittels und desto schwieriger kön -
nen daher die verbliebenen Schulden zurückgezahlt werden (Deflation): „Die Tilgung kann sich sogar selbst besie -
gen. Sie vermindert zwar die Summe an geschuldeten Dollars, aber vielleicht nicht so schnell wie dadurch der reale
Wert der Dollarsumme erhöht wird, die noch zurückzuzahlen ist. Dann führt das individuelle Bemühen jedes Einzelnen
zur Verringerung der Verschuldungslast zu einer Erhöhung der Verschuldung, weil der Gesamteffekt (ei -
ner Tilgungswelle) dazu führt, dass jeder geschuldete Dollar mehr wert wird. Dann tritt das Paradoxon auf, das
meiner Meinung nach das große Geheimnis der meisten, wenn nicht von allen großen Depressionen ist: Je mehr die
Schuldner zurückzahlen, desto mehr schulden sie in realen Werten.“ (Irving Fisher, 2007, S 83f., Hervorhebung
im Original).
Um diese hohe Gefahr für die gesamte Gesellschaft zu vermeiden fordern viele fachlich kompetente geldkritische
Bewegungen (z.B. die Monetative e.V. unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Joseph Huber http://www.monetative.de) die
Beendigung der Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken und eine zentrale, demokratische Form der Geldschöp -
fung: „Ein solcher Buchungsvorgang bleibt bei der neuen Methode der Zentralbank vorbehalten, die das neu ge -
schöpfte Geld auf ein dafür vorgesehenes Regierungskonto gutschreibt. … Sehr wichtig dabei ist, dass dies keine
Zahlungen sein werden, die eine zu verzinsende Schuld erzeugen. Es handelt sich vielmehr um zinsfreie Überlassun -
gen, oder buchungstechnisch gesprochen, um zinsfreien „ewigen“ Kredit.“ (Joseph Huber/James Robertson, 2008, S
14).
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Der deutsche Rechtsanwalt Hans Scharpf, LL.M. (http://www.scharpf-law.de) weigert sich nunmehr selbst Kredite
überhaupt zurückzuzahlen, da er in der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken mehrere rechtliche Probleme er -
kannt zu haben meint (siehe http://geldhahn-zu.de). Seiner Meinung nach verstoßen die Geschäftsbanken mit dieser
Praxis gegen § 3 Z. 3 (verbotene Geschäfte) des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG), welcher lautet: „der Be -
trieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit
ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu
verfügen.“ (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html) Durch die Giralgeldschöpfung
in Kombination mit einem im Euroraum zurzeit geltenden Mindestreservesatz von 1% wird es den Bankkunden nicht
nur erschwert, sondern in Summe sogar unmöglich gemacht, ihre Einlagen bar zu beheben (dieser Versuch wird im
englischen Sprachraum „Bank Run“ genannt). Ein weiteres Argument gegen die Praxis der geldschreibenden Giral -
kredite sieht Hans Scharpf in dem Umstand, dass die Geschäftsbanken stets den Anschein erwecken, sie „verliehen
das Geld der Sparer“, während tatsächlich die Kreditvergabe bloß als Buchungssatz erfolgt. Dies entspräche dem
Tatbestand des § 313 (2) BGB (Störung der Geschäftsgrundlage): „Einer Veränderung der Umstände steht es gleich,
wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.“ (sie -
he http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html). Konkret formuliert Hans Scharpf seinen Verdacht
der ungesetzlichen Geldschöpfung der Geschäftsbanken wie folgt: „Das System der Geldschöpfung aus dem Nichts
durch Geschäftsbanken ist nämlich verfassungswidrig, soweit sich die Geschäftsbanken in die Position der Geldschöpfer
gebracht haben, die allein der Zentralbank (EZB, Bundesbank) vorbehalten ist, Art. 88 GG. Es führt unter
Verletzung von Art. 14 I,III GG zu gesetzlosen, entschädigungslosen Enteignungen von Wohnungen und Häusern
durch Vollstreckung aus EU-rechtswidrigen Grundschuldbestellungsurkunden. Es ist als verbotenes Kreditgeschäft
strafbar § 54 , 3 Nr. 3 KWG.“ (http://geldhahn-zu.de/kampagnen/the-elephant-in-the-room)
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Konsequenzen der Giralgeldschöpfung auf das „Kreditrisiko“ der Bank
Die, (bilanz)rechtlich fragwürdige und dennoch weltweit übliche, Praxis der Giralgeldschöpfung ist somit von zen -
traler Bedeutung für die realistische Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos der Kreditvergabe. Da eine Ge -
schäftsbank bei der Kreditvergabe selbst über keine liquiden Mittel verfügen muss (es handelt sich bloß um einen
Buchungsvorgang), sind die sogenannten Refinanzierungskosten nicht relevant. Der Schaden, den die Bank beim
Ausfall des Kredits erleidet, muss im ersten Schritt von dem Betrag (als Aufwand, also als Buchungsgröße beschrieben)
ausgehen:
Kreditausfall – verwertbare Sicherheit – bereits erhaltene Zinsen
Jedoch kann diese Ausgangsberechnung nur den bilanziell ausgewiesenen Schaden aufgrund der üblichen, aber die
Rechnungslegungsvorschriften verletzenden, Buchungspraxis der Banken ermitteln, die nur deshalb zustande kommt,
weil einerseits Recheneinheiten mit Geldbezeichnung (Euro etc.) als Kredite nur durch Buchung erzeugt werden, an -
dererseits diese Recheneinheiten bei einem Kreditausfall aber so behandelt werden als wären sie gesetzliche Zah -
lungsmittel, welche der Kreditnehmer jedoch nie erhalten hat. (Ausnahme: Barkredite die aus gesetzlichen Zahlungs -
mitteln bestehen). Zur weiteren Schadensberechnung siehe 3.!
Im Zusammenhang mit an den Kapitalmärkten gehandelten Anlagen, Aktien, Zwitterwertpapieren und nicht zuletzt
zinstragende Effekten, wird von entsprechend ausgebildeten Fachleuten regelmäßig der Begriff des „Risikos“ ver -
wendet. Bezeichnungen wie „Risikomanagement“ oder „Risikomanager“ bzw. „Risikobegrenzung“ erzeugen dann
im täglichen Geschäftsumfeld ein tiefes Vertrauen der Kunden, da diese intuitiv davon ausgehen, die Bankmitarbei -
ter wüssten auch, wovon sie sprechen. Leider scheint dies aber nicht immer der Fall zu sein. Der Begriff „Risiko“ re -
sultierte aus der Verwendung empirisch statistischer Methoden. Diese können aber nur dann sinnvoll zum Einsatz
gelangen, wenn in einer Grundgesamtheit eine konkrete (z.B. Normal-)Verteilung existiert und man darauf vertrauen
kann, dass sich diese Verteilung auch in der Zukunft noch in der Grundgesamtheit auffinden lässt (sog. ceteris pari -
bus-Prämisse). Kann von zumindest einigermaßen stabilen zukünftigen Verteilungen in der relevanten Grundgesamt -
heit jedoch nicht ausgegangen werden, so verbietet es sich, wissenschaftlich genau genommen, sogar den Begriff
„Risiko“ in diesem Kontext zu verwenden. Der dann zutreffende Begriff lautet „Ungewissheit“.
In einer Situation unter Ungewissheit lassen sich zwar grundsätzlich die möglichen Zukunftsentwicklungen angeben,
nicht hingegen deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. In der Wirtschaftspraxis jedoch ist es um die Zukunftsinforma -
tionen regelmäßig noch viel schlimmer bestellt. In realistischen Entscheidungssituationen sind nämlich stets auch die
möglichen Zukunftsentwicklungen großteils unbekannt, d.h. es handelt sich nicht nur um Ungewissheit, sondern
sogar um unvollständige Information. Wie unter Ungewissheit bei unvollständiger Information entschieden werden
soll, kann aber die Statistik ebenso wenig sagen, wie die mathematische Entscheidungstheorie.
Aus diesem Grund kam die Saarbrücker Initiative gegen Fair Value um Prof. Dr. Harmut Bieg zu der Feststellung,
dass für 95% aller Vermögenswerte in der Bilanzierungspraxis kein objektiv feststellbarer Marktwert besteht (siehe:
http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr13_ProfWaschbusch/Links_Fair_Value_-
_PDF/Saarbruecker_Initiative_Fair_Value_Der_Betrieb_Heft_47.pdf).
Da es sich bei Giralgeld jedoch bereits um reine Information und kein materielles (physisches) Tauschmittel mehr
handelt sollte hier zusätzlich die in Frage kommende Geldfunktion untersucht werden. Grundsätzlich sind heute die
folgenden drei Geldfunktionen allgemein anerkannt:
- Tauschfunktion
- Wertmaßstab (Rechenmittelfunktion)
- Wertaufbewahrung
Um als Tauschmittel geeignet zu sein ist grundsätzlich ein eindeutiges Identifikationsmerkmal erforderlich. So ver -
fügen Geldscheine z.B. über Seriennummern, über welche sie auch regelmäßig etwa bei der Aufklärung von Verbre -
chen, identifiziert werden können. Nur Gegenstände mit eindeutiger Identität (z.B. Seriennummer, ID-Code etc.)
eignen sich aus rein logischen Gründen als Tauschmittel. Auch elektronisches Geld kann dabei über eindeutige
Seriennummern verfügen, wie etwa die seit 2009 verfügbaren Bitcoins (http://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin). Das
von den Geschäftsbanken jedoch heute in den üblichen Währungen geschöpfte elektronische Giralgeld verfügt über
keinerlei Seriennummern (Buchhaltungsprogramme verfügen allgemein nicht über die Möglichkeit, neben den Buchungssätzen
auch noch die Seriennummern der Geldscheine zu erfassen), sodass diese Form des Buchgeldes auch
nicht als Tauschmittel interpretiert werden kann.
Die einzig logische Funktion des heute in der Kreditvergabe geschöpften Giralgeldes ist daher die als Wert -
maßstab (Rechenmittelfunktion). Die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von € 100.000,- müsste dann je -
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doch wirtschaftlich so interpretiert werden, dass die Bank den Wert des Grundstücks auf € 100.000,- schätzt und
dann diesen Wert (den Wert des Grundstücks des Kreditnehmers) auf ihre Konten schreibt. Wieso dieser Bewertungsvorgang
dann rechtlich einer Leihe gesetzlicher Zahlungsmittel gleichgestellt sein sollte ist nicht erklär -
bar.
Dieser Missbrauch des Geldsystems ist historisch bereits seit Gründung der „Bank of England“ nachweisbar: „Die
erste Notenbank im Westen war die Bank von Schweden (1661). Aber erst die Gründung der Bank of England signalisierte
die Wiederentdeckung der verlorengegangenen Lehre vom Geld. Da bei der Motivation zur Gründung dieser
Bank jedoch nicht das Wohlergehen der Gesellschaft im Vordergrund stand, wie es diese Lehre eigentlich verlangte,
sondern der private Profit einer kleinen Gruppe, muß von einem Mißbrauch dieser wiedergewonnenen Erkenntnisse
gesprochen werden. In dieser Hinsicht ist die Gründung dieser Bank als folgenschwerer Rückschritt in der Entwick -
lung des Geldwesens zu sehen – eine hochexplosive Waffe wurde in die Hände eines potentiellen Soziopathen gege -
ben. Auch entwarfen all jene, die hinter der Bank standen, ein falsches Bild vom Wesen des Geldes, um die wahre
Natur der Bank und die Quelle ihrer Macht zu verschleiern. Während sie abstraktes Geld schöpften, warteten sie
nach außen hin mit der rückschrittlichen Definition auf, Geld sei Gold bzw. Silber, und gaben sie die Notwendigkeit
(und Möglichkeit) vor, das abstrakte Geld wieder in Metall zu verwandeln. Hätten sie Geld ganz offen als eine Krea -
tion des Gesetzes definiert – als Nomisma also -, hätte es mit der privilegierten Position der Bank bald ein Ende ge -
habt.“ (Stephen Zarlenga, „Der Mythos vom Geld – die Geschichte der Macht“, S 203 f.)
Da hinter den von den Geschäftsbanken geschöpften Recheneinheiten im Euroraum lediglich 1% echtes Geld (= ak -
tuelle Höhe der Mindestreserve) im Sinne gesetzlicher Zahlungsmittel steht, entsprechen somit 4% oder 5% der Kre -
ditsumme tatsächlich 400% bzw. 500% des von der Bank jeweils eingesetzten Geldes . Daher stellt sich hier zusätzlich
die Frage, ob es sich dabei um ein sittenwidriges Geschäft (Wucher) handelt.
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Ist der Kreditschaden einer einzelnen Bank überhaupt bewertbar?
Bei Kreditausfall wäre es buchtechnisch korrekt, wenn die Geschäftsbank den Buchungssatz einfach umkehren, d.h.
das Sichtguthaben und die gegen den Kreditnehmer noch bestehende offene Forderung ausbuchen würde. Dies ist in
der Praxis jedoch deshalb nicht möglich, weil idR der Kreditnehmer das Sichtguthaben bereits an einen anderen
Bankkunden überwiesen hat, d.h. der Betrag befindet sich nunmehr auf dem Girokonto eines anderen Bankkunden.
Die Auflösung des Sichtguthabens hätte also zur Folge, dass dem Zahlungsempfänger des Kreditnehmers das Giro -
guthaben gelöscht würde. Giralgeld stellt also insgesamt nur die Verbindlichkeit der Geschäftsbank gegenüber ihren
Kunden oder anderen Banken in den selbst erzeugten Recheneinheiten dar.
Der Kreditausfall wird daher buchtechnisch so dargestellt, dass die Restforderung als Aufwand ausgebucht wird,
während die Bankverbindlichkeit (das Sichtguthaben eines anderen Bankkunden) nach wie vor bestehen bleibt.
Da jedoch der gesamte Kreditbetrag als Giralgeld vor der Kreditvergabe überhaupt noch nicht existierte (er
wird ja als Buchgeld erst bei der Kreditvergabe erzeugt), kann eine Bank aus wirtschaftlicher Sicht bei Kreditausfall
auch niemals einen Verlust erleiden. Korrekt wäre daher die Ausbuchung der Forderung als Aufwand und
in gleicher Höhe der Verbindlichkeit (des Sichtguthabens) als Ertrag, wobei dieser dann umgehend wieder als Sicht -
guthaben dem Kunden zur Verfügung gestellt werden sollte (denkbar wäre dies etwa durch die gleichzeitige Dotie -
rung einer „Rücklage zur Umlaufsicherung“). Durch diese korrekte Verbuchung (eine Form der positiven Geld -
schöpfung, also einer Geldschöpfung ohne gleichzeitige Entstehung einer Schuld, siehe http://www.positivemoney.
org/, http://www.monetative.de/, http://vollgeld.ch/) ließen sich sämtliche (Buch-)Verluste der Banken bei Kreditausfällen
vermeiden.
Eine andere Möglichkeit zeigt Horst Seiffert auf. Da es sich bei der Giralgeldschöpfung einer Geschäftsbank um
einen internen Buchungsvorgang handelt (alle Kreditforderungs- und Sichteinlagenkonten betreffen lediglich die
Kunden der Geschäftsbank), sollten, wie von Horst Seiffert gezeigt (Horst Seiffert, 2012, S 65-74) Kreditforderungen
und Sichteinlagen zur realistischen rechtlichen Würdigung daher aus der Bilanz eliminiert und als Neben -
rechnung geführt werden, weil nur der Saldo aus Giralgeld-Forderungen und Giralgeld-Verbindlichkeiten
Einfluss auf die Höhe der bei der Zentralbank vorzuhaltenden gesetzlichen Zahlungsmitteln (Zentralbank -
geld) hat.
Eine realistische Bilanz sieht daher, unter Berücksichtigung der geldschreibenden Buchungsvorgänge und ihrer Be -
reinigung, z.B. wie folgt aus (vgl. Horst Seiffert 2012, S 69):
Aktiva realistische Bilanz Passiva
ZB-Guthaben 200 Verbindlichkeiten
geg. Zentralbank 150
Kassa 100
Hubschrauber 500 Eigenkapital 650
800 800
Forderungen gegen Kunden aus Kreditvergabe 500
Sichtguthaben der Kunden 500
Die Vermeidung der direkten Aufnahme der Kreditbuchungen in die Bilanz verhindert die notorische buchmäßige
Verschuldung der Geschäftsbanken bei der Kreditvergabe.
Ein Kreditausfall in Höhe von z.B. 50 wird hier lediglich in der Nebenrechnung erfasst. Bilanz- und erfolgswirksam
wird erst jener Betrag, der sich aus den durch den Kreditausfall erhöhten Forderungen anderer Banken an die den
Kredit vergebende Bank ergeben. Wären die Kreditausfälle aller Banken im Rechnungskreis der Zentralbank prozen -
tuell gleich hoch, käme es zu keinerlei Änderungen der Interbankenzahlungen und nur diese (positiven oder negati -
ven Salden) werden in Zentralbankgeld (also nicht in Buchgeld, das von der jeweiligen Geschäftsbank selbst durch
einen Schreibvorgang geschöpft wird) ausgeführt. Der rechnerische Schaden durch Kreditausfall einer Geschäfts -
bank muss, weil eine Umrechnung des von der Bank selbst erschaffenen Kreditgeldes auf das Zentralbankgeld des
Interbankenzahlungsverkehrs zu erfolgen hat (denn nur letzteres ist Geld i.S. eines gesetzlichen Zahlungsmittels), da -
her mit jenem Prozentsatz gewichtet (bemessen) werden, um den die Kreditausfallsrate dieser speziellen Bank von
der durchschnittlichen Kreditausfallsrate aller Banken im Zentralbankverrechnungskreis abweicht.
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Ist die Kreditausfallsquote dieser Bank nämlich höher als die durchschnittliche Ausfallsquote, dann deshalb, weil
sich in diesem Ausmaß die Ansprüche anderer Banken an die betreffende Bank (in Zentralbankgeld) erhöhen, ist sie
hingegen niedriger als die durchschnittliche Ausfallsquote, dann entsteht hingegen ein Anspruch dieser Bank gegen -
über den anderen Banken deshalb, weil jene eine höhere Kreditausfallsrate aufweisen.
Unterstellt man, ausgehend von obigem Beispiel, eine Kreditausfallsquote der kreditvergebenden Bank in Höhe von
10%, eine durchschnittliche Kreditausfallsquote aller Geschäftsbanken im Zentralbankverrechnungskreis hingegen in
Höhe von 9% sowie einen rechnerischen (in Buchgeld errechneten) Kreditausfall in Höhe von 50, so ergibt sich bei
realistischer Darstellung daher folgendes Bild (Grafik vgl. Horst Seiffert 2012, S 70):
Aktiva realistische Bilanz Passiva
ZB-Guthaben 200 Verbindlichkeiten
geg. Zentralbank 150
Kassa 100
Eigenkapital 645
Hubschrauber 500
Verbindlichkeiten
geg. Kreditinstituten 5
800 800
Forderungen gegen Kunden aus Kreditvergabe 450
Sichtguthaben der Kunden 500
Der rechnerische Kreditausfall betrifft nun lediglich die in der Nebenrechnung geführten Forderungen und wird, weil
von der Bank selbst in einem Schreibvorgang erstelltes Giralgeld keinen Vermögenswert darstellt, nicht bilanz- bzw.
erfolgswirksam.
Eigenkapitalmindernd wirkt sich der Kreditausfall lediglich im Ausmaß der gestiegenen Verbindlichkeiten gegen -
über anderen Kreditinstituten (also gewichtet mit dem Unterschied der eigenen Kreditausfallsquote zur durchschnitt -
lichen Kreditausfallsquote aller Geschäftsbanken im selben Zentralbankverrechnungskreis) aus. Im Beispiel:
Rechnerischer Kreditausfall (in Buchgeld): 50
Kreditausfallsquote der Geschäftsbank: 10%
Durchschnittliche Kreditausfallsquote aller Banken: 9% (45)
Differenz (absolut): 10%
Tatsächliche Eigenkapitalminderung: 50 x 10% = 5
Der sich aus einer gestiegenen Verbindlichkeit in Zentralbankgeld ergebende tatsächliche Schaden eines Kreditaus -
falls kann daher wie folgt ermittelt werden:
SchKZG = SchKBG x abs(KAQGB – KAQd)
Es bedeuten:
SchKZG… tatsächlicher Schaden des Kreditausfalls in Zentralbankgeld
SchKBG… rechnerischer Schaden des Kreditausfalls in Buch-(Giral-)geld
abs()… Absolutbetrag
KAQGB… Kreditausfallsquote der kreditvergebenden Geschäftsbank
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KAQd… Durchschnittliche Kreditausfallsquote aller Geschäftsbanken im Zentralbankverrechnungskreis
Da die in Buchgeld errechneten Schäden korrekt verbucht niemals zu einer Vermögensminderung führen könnten,
weil Forderungen und Sichteinlagen in einer Nebenrechnung zu führen sind, da sie eine von jeder einzelnen Bank
selbst hergestellte Währung betreffen, sind aus wirtschaftlicher Sicht nur die in gültigem Zentralbankgeld er -
mittelten Schadenshöhen relevant.
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Fazit
Die im Rahmen der Kreditvergabe durch Geschäftsbanken weltweit praktizierte elektronische Geldschöpfung
führt zur Vortäuschung von Zahlungsmitteln (Tauschgeld), welche jedoch (mangels Identitätsmerkmal wie z.B.
Seriennummern und fehlender gesetzlicher Grundlage) tatsächlich nicht vorhanden sind. Diese Vorgangsweise
stellt einen Missbrauch der internationalen Rechnungslegungsvorschriften dar (fälschlicher Ausweis von „Sichtguthaben“,
welche eine buchmäßige Verbindlichkeit der Geschäftsbank darstellen – siehe Anhang 2, als „eigene Mit -
tel“), siehe Anhang 1. Geld im Sinne gesetzlicher Zahlungsmittel (Geldscheine, Münzen oder Einlagen von Sparern)
werden in diesem Zusammenhang überhaupt nicht als Kredite verwendet.
Aus diesem Grunde handelt es sich bei der buchmäßigen Geldschöpfung der Geschäftsbanken auch nicht um Kredite
im rechtlichen Sinne, da ein Kredit die „Verleihe eigener Mittel“ repräsentiert, diese „eigenen Mittel“ bei der Bank
hingegen überhaupt nicht vorhanden sind, sondern bloß durch eine Falschbuchung vorgetäuscht werden.
Geschäftsbanken stellen daher bei dem von ihnen als „Kreditvergabe“ bezeichneten Vorgang keinerlei gesetzliche
Zahlungsmittel zur Verfügung sondern erstellen bloß einen bilanzverlängernden Buchungssatz („Forderung an
Sichteinlage“). Werden die Gelder nicht in bar behoben sondern elektronisch überwiesen, so haben auch die Kredit -
nehmer niemals Geld (i.S. gesetzlicher Zahlungsmittel) erhalten.
Die von den Geschäftsbanken bei dem von ihnen als „Kreditvergabe“ bezeichneten Buchungsvorgang erzeugten
Währungsbeträge stellen somit eine („hauseigene“) Währung der Geschäftsbank dar. Allfällige Schadenshöhen
(Vermögensschäden) bei Kreditausfällen können aber nur in gesetzlich fundierter Währung (also Euro i.S. von
Zentralbank- und nicht von in einem Schreibvorgang erzeugten Buchgeld) errechnet werden. Zu diesem Zweck
kann allenfalls eine näherungsweise Umrechnung in Form einer Gewichtung mit den Absolutbeträgen der Dif -
ferenz der Kreditausfallsquote der jeweiligen Geschäftsbank sowie der durchschnittlichen Kreditausfallsquote
aller Institute im Zentralbankverrechnungskreis erfolgen.
Auf die vorgenannten Gründe muss es jedoch bei der Frage, ob eine Bank durch die Kreditausfälle Vermögensschä -
den erlitten hat, gar nicht ankommen, denn sämtliche Banken haben seit 1999 sukzessive solche Kreditrisiken für 1 –
2% Risikoübernahmegebühr (pro Jahr) vollständig auf Versicherungen verlagert, die selbst wieder rückversichert
sind. Durch diese Verlagerung von Risiken werden die Giralgeld-Kreditausfälle letztendlich wieder mit neuen Re -
cheneinheiten (Giralgeld) aus den Gewinnen dieser „Wetten“ bezahlt und nicht aus realwirtschaftlicher Wertschöp -
fung! Aus diesem Grund steigt das Volumen solcher „Wetten“ (Derivate) ständig und hat unter Einbeziehung der ge -
samten Giralgeldmenge bereits das 30fache des Weltbruttosozialproduktes erreicht.
a.o.Univ.-Prof. Dr. Franz Hörmann Wien, xx.xx.2013
10/13
Anhang 1: Offener Brief von Wirtschaftsprüfer Michael Schemmann (dt. Übersetzung)
(nachfolgend)
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Anhang 2: Geld und Geldpolitik – Schülerbuch der Deutschen Bundesbank
(S 70-79 zur Geldschöpfung durch Geschäftsbanken)
(nachfolgend)
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Literaturverzeichnis
Hartmut Bieg et al. (2008): Die Saarbrücker Initiative gegen den Fair Value, in: Der Betrieb, Heft 47/61. Jg, S 2549-
2552
(http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr13_ProfWaschbusch/Links_Fair_Value_-
_PDF/Saarbruecker_Initiative_Fair_Value_Der_Betrieb_Heft_47.pdf)
Irving Fisher (2007): 100%-Geld, Verlag für soziale Ökonomie, Kiel 2007
Franz Hörmann/Otmar Pregetter (2011): Das Ende des Geldes – Wegweiser in eine ökosoziale Gesellschaft, Verlag
Galila, Etsdorf am Kamp 2011
Joseph Huber/James Robertson (2008): Geldschöpfung in öffentlicher Hand, Verlag für soziale Ökonomie, Kiel
2008
Gerhard Köbler (2012): Juristisches Wörterbuch – Für Studium und Ausbildung, 15. Auflage, Vahlen Verlag, Mün -
chen 2012
Michael Schemmann (2013): Deutschlands Geld-Illusion – Monetative Reform oder Bankpleiten, Books on Demand
GmbH, Norderstedt 2013
Horst Seiffert (2012): Geldschöpfung – Die verborgene Macht der Banken, Verlag Horst Seiffert, Nauen 2012
Bernd Senf (2004): Der Nebel um das Geld, 7. Auflage, Verlag für Sozialökonomie, Lütjenburg 2004
Stephen Zarlenga (1998/1999): Der Mythos vom Geld – die Geschichte der Macht, Conzett Verlag, Zürich 1999
Internetquellen
„Geld und Geldpolitik“ – Schülerbuch der Deutschen Bundesbank:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Flyer/geld_und_geldpolitik_
schuelerbuch.pdf
Offener Brief zum Missbrauch des Rechnungswesens bei der Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken von Michael
Schemmann, Präsident des IICPA (International Institute of Certified Public Accountants) vom 1. Mai 2013,
Originalversion:
http://www.iicpa.com/articles/Open%20letter%20accounting%20perversion.pdf
Offener Brief zum Missbrauch des Rechnungswesens bei der Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken von Michael
Schemmann, Präsident des IICPA (International Institute of Certified Public Accountants) vom 1. Mai 2013,
deutsche Übersetzung:
http://geldhahn-zu.de/wissen-ist-macht/download-pdf/aufforderung-zur-ueberarbeitung-der-buchhaltungsvorschriften
Website des Wirtschaftsanwalts Hans Scharpf, LL.M.:
http://www.scharpf-law.de
Fragen von Hans Scharpf, LL.M. zur Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken:
http://geldhahn-zu.de/kampagnen/the-elephant-in-the-room
Übersicht über die weltweiten Finanzkrisen seit 1970:
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52625/finanzkrisen-seit-1970
Deutsches KWG im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html
Deutsches BGB im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
Übersicht über das in Deutschland legale elektronische Privatgeld Bitcoin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin
Britische Bewegung für elektronisches Vollgeld bei positiver Geldschöpfung (Abkehr vom Schuldgeld):
http://www.positivemoney.org
Deutsche Vollgeldinitiative:
http://www.monetative.de
Vollgeldinitiative in der Schweiz:
http://vollgeld.ch
13/13
________________________________________________
Michael Schemmann
PO Box 9, Pakthongchai 30150, Thailand
International Institute of
Certified Public Accountants
Incorporated under the laws of the State of Delaware
[Freie Übersetzung aus dem Englischen. Original siehe www.iicpa.com ³$UWLcOHV 2SHQ /HWWHUV´]
1.Mai 2013
OFFENER BRIEF
TO the FASB²
Russell G. Golden
Chairman
Financial Accounting Standards Board 401 Merritt
7 Norwalk, Connecticut 06856-5116
USA
Tech. Director director [at] fasb.org
AND TO the IASB²
Hans Hoogervorst
Chairman
International Accounting Standards Board
30 Cannon Street London, EC4M 6XH UK
info [at] ifrs.org
und an IFAC ± The International Accounting Bodies, Members.
Sehr geehrte Damen und Herren,
AUFFORDERUNG ZUR ÜBERARBEITUNG DER BUCHHALTUNGS-VORSCHRIFTEN:
In der Rechnungslegung der Banken wird Buchhaltung pervertiert-
Sichtguthaben entsprechen nicht den IFRS bzw. GAAP-Vorschriften
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin der Meinung, dass die Ursache der nach wie vor schwelenden globalen Finanzkrise eine
andauernd fehlerhafte Rechnungslegung ist, die auf unsachgemäße Buchhaltungsregeln oder ihre
falsche Interpretation zurückzuführen ist. Ich fordere Sie auf, die Regeln zu überdenken und, falls
Sie mir zustimmen, zu handeln.
Wir als Wirtschaftsprüfer können nicht länger zusehen, dass Banken zusammenbrechen, denen wir
noch vor ein paar Wochen bestätigt haben, dass Ihre Jahresabschlüsse eine Fortführung des
Geschäftsbetriebs ermöglichen, was aber offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht. Wir können
uns nicht länger hinter der Feststellung verstecken, dass wir bei unserer Prüfung die IFRS (GAAP)-
Richtlinien befolgt haben, wie zum Beispiel:
Ä:LU EHVWlWLJHQ GDVV GHU -DKUHVDEVFKOXVV«GLH )LQDQ]VLWXDWLRQ GHU )LUPD im wesentlichen
« das wirtschaftliche Ergebnis und des =DKOXQJVIOXVVHV «VR GDUVWHOOW GDVV GLH *UXndsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden (die in dem Land gelten, in dem der
Abschluss verfasst wurde).´
Denn die Vorschriften werden falsch ausgelegt oder sind offenkundig fehlerhaft, und wir wissen das
auch.
Sichteinlagen, die öffentlich aOV Ä%DUJHOG LQ GHU %DQN³ EH]HLFKQHW ZHUGHQ VLQG EHL 0),V 0RQHWDU\
financial institutions) als Rechnungseinheiten verbucht und bilanziert, die im Wege der doppelten
%XFKKDOWXQJ LQ HLQHP 9RUJDQJ HQWVWHKHQ GHQ GLH 0),V DOV Ä.UHGLWJHZlKUXQJ³ EH]HLFKQHQ GHU
DEHU WDWVlFKOLFK HLQ Ä1LFKWV³ LVW 6LH WUDJHQ GHQ .UHGLW DOV )RUGHUXQJ HLQ XQG GLH 6LFKWHLQODJH DOV
Verbindlichkeit.
Diese so geschaffenen Rechnungseinheiten werden dann nach Belieben als Dollars, Pfund Sterling,
Euros etc. bezeichnet, je nachdem, wie die Urkunde oder zugrunde liegende Schuldverschreibung
ODXWHW RGHU ZHOFKHV MXULVWLVFKH ’RNXPHQW DXFK LPPHU GDV GLHVH $UW YRQ Ä.UHGLWYHUJDEH³ DXVJHO|VW
hat. Es wird der Name der Währung eingetragen, die im jeweiligen Hoheitsgebiet verwendet wird.
GesetzlicKHV =DKOXQJVPLWWHO VLQG GLHVH Ä6LFKWHLQODJHQ³ DEHU WURW]GHP QLFKW
Banken haben keine schon existierenden Geldreserven in Form gesetzlicher Zahlungsmittel, die sie
verleihen könnten, ausgenommen vielleicht minimale Beträge, die nur einen Bruchteil ihrer Kredit-
Portfolios darstellen
1
. Oder anders gesagt: Banken schaffen Sichteinlagen aus dem Nichts, und
diese Sichteinlagen bleiben deshalb auch ein nichts. Diese Unsitte konnte sich einbürgern, weil
öffentlich beeidigte Wirtschaftsprüfer die oben beschriebene Praxis absegnen, in dem sie die
-DKUHVDEVFKOVVH GHU %DQNHQ WHVWLHUHQ ’DGXUFK HQWVWHKHQ EHUPl‰LJH .UHGLWH[SDQVLRQ ÄPRUDO
KD]DUG³-Probleme, Vermögensblasen, Liquiditäts-Stress auf den Finanzmärkten, Bank-runs, und
gegebenenfalls globale Finanzkrisen.
Wir öffentlich beeidigten Wirtschaftsprüfer und diejenigen, die unsere Standards formulieren,
haben die MFIs durch unser Stillhalten dazu ermächtigt. Wir sind zu einem nicht unbedeutenden
Teil dafür verantwortlich, dass im August 2007 die Globale Finanzkrise ausbrach. Damals weigerte
sich die Bank BNP Paribas, gewisse Subprime-Fonds auszuzahlen, weil sie sich nicht imstande sah,
deren Werte zu bestimmen. Die Globale Finanzkrise ist noch nicht beendet. Sie schwelt weiter in
Form zum Beispiel der StaatsschuldHQNULVH RGHU LQ )RUP YRQ ÄKDLUFXWV³ IU %DQNHLQODJHQ ]XU
Ä5HNDSLWDOLVLHUXQJ³ JHVFKHLWHUWHU %DQNHQ XQG HV ZLUG VR ZHLWHUJHKHQ ’LH +RUURUJHVFKLFKWHQ GLH
aus unserer mangelhaften Aufsicht und unserem Fehlverhalten resultieren, sind haarsträubend. Wir
aber bleiben still und verstecken uns hinter unseren komplizierten Standards. Nur oberflächlich
gesehen sieht es deshalb so aus, als müssten wir uns nicht selbst in Frage stellen.
’LH 5HFKQXQJVHLQKHLWHQ GHU 0),V QHQQHQ VLFK Ä6LFKWHLQODJHQ³ XQG VLQG YRQ GHU FASB-Richtlinie
ASC 305-10- DOV Ä%DUJHOG LQ GHU %DQN³ GHILQLHUW ’DV VWLPPW ZHGHU PLW den GAAP- noch mit
IFRS-Standards überein. ’LH VRJHQDQQWHQ Ä.UHGLWIRUGHUXQJHQ³ DXV GHQHQ GLH VRJHQDQQWHQ
Ä6LFKWHLQODJHQ³ HQWVWHKHQ
- sind keine Vermögenswerte im Sinne von ökonomischen Ressourcen
- haben nicht das Potential, gegebenenfalls Bargeldzuflüsse zu generieren (Bargeld als gesetzliches
Zahlungsmittel oder Zentralbankgeld)
- werden bankintern geschaffen und verletzen deshalb das Verbot des Eigenhandels
- haben keine Kostenbasis
- KDEHQ NHLQHQ 0DUNWZHUW DX‰HU GHU 9HUUHFKQXQJ JHJHQ JOHLFKDUWLJH Ä1XOOZHUWH³ DQGHUHU 0),V GLH
aber nie in gesetzlichem Zahlungsmittel oder Zentralbankgeld ausgezahlt werden.
Solche intern geschaffenen Rechnungseinheiten sind zwischen den Banken nicht übertragbar, weil
sie zu der Bank gehören, die sie in ihren Büchern kreiert hat. Sie können nur in einem Verfahren
YHUUHFKQHW ZHUGHQ GDV GLH 0),V LKU Ä=DKOXQJV-&OHDULQJ³ QHQQHQ RGHU ³$EUHFKQXQJ´ , was
1 Zum Beispiel, von einer US-Gesamtgeldmenge 2010 von ungefähr 10,9 Billionen $ waren nur 2,7 Billionen $
ZentralbankgHOG GLH *HVDPWJHOGPHQJH GHU (XUR]RQH EHWUXJ XQJHIlKU %LOOLRQHQ ¼ ZRYRQ ZHQLJHU DOV
%LOOLRQ ¼ =HQWUDOEDQNJHOG GDUVWHOOWH
folgendes bedeutet: Eingehende Rechnungseinheiten werden mit ausgehenden Rechnungseinheiten
verrechnet. Wenn ein Saldo verbleibt, muss dieser Saldo in gesetzlichem Zahlungsmittel, also
Zentralbankgeld, ausgeglichen werden. Andere Länder haben andere Mechanismen, aber alle diese
Mechanismen basieren darauf, dass Zahlungen in Rechnungseinheiten verrechnet werden, die selbst
keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind ± Abfluss verrechnet mit Zufluss. Wenn in Stress-
Situationen kein Zufluss kommt, kann nichts abfließen, die Märkte frieren ein und Vermögenswerte
N|QQHQ QLFKW PHKU OLTXLGH JHPDFKW ZHUGHQ«HLQH $QVWHFNXQJ VHW]W HLQ Déjà vue«2
Folgende FASB Buchhaltungs-Richtlinie (ASC 305-10-20) vom 1.Juli 2009 trifft deswegen eine
falsche Aussage:
Ä%DUJHOG³
ÄhEHUHLQVWLPPHQG PLW DOOJHPHLQHU JHVFKlIWOLFKHU *Hpflogenheit3 besteht Bargeld nicht nur
aus Geldscheinen und Münzen auf der Hand, sondern auch aus Sichteinlagen bei Banken oder
anderen Finanzinstitutionen. Bargeld umfasst auch andere Kontenarten, die folgende
Merkmale von Sichteinlagen aufweisen: Der Inhaber muss in der Lage sein, seine Finanzmittel
jederzeit einzulegen oder abzuheben, ohne dass er das vorher anmelden muss und ohne, dass er
dafür eine Strafgebühr zahlen muss.
Alle Zu- und Abflüsse von diesen Konten sind Bargeldein- oder ± ausgänge, sowohl für den
Kontoinhaber als auch für die kontoführende Bank. Zum Beispiel stellt die Vergabe eines
Kredits und die Buchung des Betrags in ein Kunden-Sichteinlagenkonto zu diesem
Zeitpunkt eine Bargeldauszahlung der Bank und einen Bargeldeingang beim Kunden
dar. ³ (Hervorhebung durch den Autor).
Sie sollte dringend neu formuliert werden.
Banken-Regulierung durch Eigenkapitalvorschriften ist falsch konzipiert
:HQQ Ä6LFKWHLQODJHQ³ DOV YRQ GHQ 0),V JHKDOWHQH JHVHW]OLFKH =DKOXQJVPLWWHO GHILQLHUW ZHUGHQ
(z.B. als Geld im Tresor oder Guthaben bei der Zentralbank) würde dadurch eine grundlegende
Geldreform erforderlich. Die derzeit unternommenen Reformbestrebungen basieren aber auf einer
weiteren Fehlkonzeption: Die Sichteinlagen von MFIs sollen dadurch gesichert werden, dass höhere
Eigenkapitalvorschriften gelten. Eigenkapital befindet sich aber auf der falschen Seite der
Bankbilanz: der Passivseite. Zur Sicherung von Sichteinlagen bräuchte es aber sofort liquide
Vermögenswerte auf der Aktivseite der Bilanz. Damit wären die sogenannten
Eigenkapitalvorschriften gemäß Basel I/II/III überflüssig. Diese Vorschriften habe noch keine der
derzeitigen Bankpleiten verhindert.
Wenn wir nicht handeln, ist kein Ende der Globalen Finanzkrise möglich
Wenn diejenigen, die die Rechnungslegungsvorschriften (-Standards) formulieren, ihre eigenen
falschen Konzepte und ihr eigenes Fehlverhalten nicht ändern, wird die andauernde Globale
2 Die Zentralbanker Ben Bernanke, Mervyn King, Jean-Claude Trichet halfen mit Bargeld aus, echtem Bargeld, also
gesetzlichem Zahlungsmittel, Zentralbankreserven. Montag, der 15.September 2008 war das drohende Menetekel als
Lehman Brothers Bankrott anmeldete, weil US Finanzminister Hank Paulson seinen ehemaligen Rivalen bei Lehman,
Dick Fuld, eins auswischen wollte, aber nie wieder sollte so etwas passieren.
3 Ä$OOJHPHLQH JHVFKlIWOLFKH *HSIORJHQKHLW³ LVW GDV WDWVlFKOLFK, aber wenn DAS die allgemein anerkannten Regeln der
Buchhaltung darstellen und begründen soll, so könnten das auch noch andere Dinge sein, die von Menschen getan
werden, und deren Folgen dann allgemein akzeptiert werden müssen (inklusive Finanzkrise). Für professionelle
:LUWVFKDIWVSUIHU LVW Ä$OOJHPHLQH JHVFKlIWOLFKH *HSIORJHQKHLW³ HLQ ZHLWHUHV Ä1LFKWV³
Finanzkrise weiter schwelen. Die Zentralbanken sind dann weiterhin gezwungen, die Löcher im
weltweiten Zahlungsverkehr zu stopfen, damit das System nicht zusammenbricht.
’LH $PHULNDQHU QHQQHQ GDV ÄTXDQWLWDWLYH HDVLQJ³ 4( GLH (XURSlHU ÄRXWULJKW PRQHWDU\ DFWLRQV
(OMT), die alle das Gleiche darstellen: Notmaßnahmen, die deswegen notwendig sind, weil wir, die
öffentlich beeidigten Wirtschaftsprüfer die allgemeine Praxis der Banker fördern und ermöglichen,
nicht transferierbare Rechnungseinheiten zu kreieren, die KEIN Geld sind. Damit unterlaufen wir
unsere Prinzipien ³FRQFHSWLRQDO IUDPHZRUN´ , die die eigentliche Grundlage für die Formulierung
unserer Standards sein sollten.4
Mit freundlichen professionellen Grüßen
Michael Schemmann
4 Die zentralen Standards (core standards) des IICPA erfordern, dass Kunden-Bankeinlagen als Abzugsposten von den
Einlagen der bei der Zentralbank zu bilanzieren sind; und der Nettobetrag darf nicht negativ sein. SuperGAAP fordert
zukunftsorientierte, dynamische Geschäftsberichte, die über GAAP/IFRS hinausgehen. Bei Interesse lesen Sie bitte
meine verschiedenen Veröffentlichungen, die auf der IICPA-:HEVHLWH ZZZ LLFSD FRP XQWHU Ä3XEOLFDWLRQV³ HQWKDOWHQ
VLQG LQVEHVRQGHUH GLH 6FKULIW Ä$FFRXQWLQJ 3HUYHUVLRQ LQ %DQN )LQDQFLDO 6WDWHPHQWV ³ 0HLQH %FKHU N|QQHQ RQOLQH
bestellt werden. Ich sende Ihnen aber auch gerne ein Freiexemplar zu.
Das Buchgeld
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Das Buchgeld
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dem Eurosystem – geschaffen werden kann. Das Zentralbankgeld existiert in
Form des Bargelds, das die Zentralbank in Umlauf gebracht hat, sowie der
Sichteinlagen, die Dritte bei der Zentralbank unterhalten. Von besonderer
Bedeutung sind dabei die Sichteinlagen der Geschäftsbanken bei der Zentralbank:
Sie dienen zum einen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, zum
anderen entsprechen die Geschäftsbanken mit diesen Einlagen der Pflicht,
eine sogenannte Mindestreserve bei der Zentralbank zu hinterlegen. Das Zentralbankgeld
wird auch als „Geldbasis“, „high powered money“ oder kurz M0
(„M null“) bezeichnet. Auch wenn davon die Rede ist, dass die Zentralbank
den Geschäftsbanken „Liquidität“ bereitgestellt oder entzogen habe, ist damit
die Bereitstellung bzw. der Entzug von Zentralbankgeld gemeint.
des Eurosystems Banknoten und Münzen in Umlauf bringen dürfen. Abgewickelt
wird dieses „In-Umlauf-Bringen“ im Euroraum normalerweise so:
Wenn eine Geschäftsbank Bedarf an Bargeld hat, nimmt sie bei der Zentralbank
einen Kredit auf. Die Zentralbank prüft, ob die Voraussetzungen für
eine Kreditvergabe erfüllt sind. Ist dies der Fall, schreibt die Zentralbank der
Geschäftsbank den aufgenommenen Betrag auf dem Konto der Geschäftsbank
bei der Zentralbank als Sichteinlage gut. Die Zentralbank gewährt
nur dann Kredit, wenn die Geschäftsbank den Kredit durch Hinterlegung
von Pfändern besichert. Ganz allgemein handelt es sich bei solch einem
Vorgang – Kreditgewährung und entsprechende Gutschrift als Sichteinlage
auf einem Konto – um die Schöpfung von Buch- oder Giralgeld. In diesem
Fall handelt es sich um die Schöpfung von Zentralbankgeld. Denn die Sichteinlagen,
die Geschäftsbanken auf ihren Konten bei der Zentralbank halten,
sind Zentralbankgeld.
Die Geschäftsbank kann sich ihre Sichteinlage in bar auszahlen lassen. Üblicherweise
holen dann spezialisierte Transportunternehmen das Bargeld bei
einer Filiale der Zentralbank ab und bringen es zur Geschäftsbank. Der in bar
ausgezahlte Betrag vermindert die Sichteinlage der Geschäftsbank bei der
Zentral bank. Dafür hat die Geschäftsbank nun aber den entsprechenden Betrag
an Bargeld in der Kasse. Zahlt sie Banknoten und Münzen schließlich an
ihre Kunden aus, kommt Bargeld in Umlauf. Hat eine Geschäftsbank mehr Bargeld
in der Kasse, als sie absehbar benötigt, kann sie die Banknoten und Münzen
wieder zur Filiale der Zentralbank bringen und sich diese Bareinzahlung
auf ihrem Konto bei der Zentralbank als Einlage gutschreiben lassen. Nutzt sie
diese Einlage, um einen zuvor bei der Zentralbank aufgenommenen Kredit zu
tilgen, kommt es zur „Vernichtung“
von Zentralbankgeld: Sowohl der
Kredit als auch die entsprechende
Sichteinlage werden ausgebucht.
Neben „Kreditgewährung und Gutschrift“
gibt es einen zweiten Weg, wie die Zentralbank den Geschäftsbanken
zu einer Sichteinlage – also zu Zentralbankgeld – verhelfen kann: Dazu kauft
die Zentralbank einer Bank einen Vermögenswert ab, beispielsweise Gold, Devisen
oder Wertpapiere, und schreibt ihr den Verkaufserlös gut. Auch dadurch
entsteht Zentralbankgeld. Die Gold- und Devisenreserven der Zentralbanken
sind historisch durch solche Ankäufe entstanden.
Geldschöpfung bezeichnet die
Schaffung von Geld.
3.5 Geldschöpfung
Im vorigen Abschnitt wurde dargelegt, dass im März 2012 Banknoten und
Münzen im Wert von 848 Milliarden Euro im Umlauf waren, es ferner Sicht-,
Termin- und Spareinlagen in Billionenhöhe gab. Wie ist dieses Geld entstanden?
Wie das Bargeld in Umlauf kommt
Wenn eine Privatperson Bargeld benötigt, hebt sie dieses typischerweise am
Bankschalter oder Geldautomaten ab. Aber wie kommen die Banken an das
benötigte Bargeld? Prinzipiell gilt, dass im Euroraum nur die Zentralbanken
+
Zentralbankgeld
(Geldbasis)
Einlagen bei
der Zentralbank
Bargeld
=
Das Buchgeld
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Das Buchgeld
73
Die Geschäftsbanken können ihre Guthaben bei der Zentralbank jederzeit
in bar abheben. Außerdem können sie umgekehrt Bargeld jederzeit wieder
einzahlen und sich gutschreiben lassen. Wegen dieser Austauschbarkeit zählt
auch das Bargeld, das die Banken in ihrer Kasse halten oder an ihre Kunden
ausgezahlt haben, also das gesamte von der Zentralbank ausgegebene
Bargeld, zum Zentralbankgeld. Zu M1 zählt hingegen nur das außerhalb des
Bankensektors zirkulierende Bargeld.
Wie das Buchgeld der Geschäftsbanken in Umlauf kommt
In der Wirtschaft wird ein Großteil der Zahlungen nicht in bar, sondern durch
Buchung von Sichteinlagen von einem Geschäftsbankenkonto zum anderen
geleistet. Die Sichteinlagen fließen beispielsweise vom Konto des Arbeitgebers
zum Konto des Arbeitnehmers und von dort zu den Konten des Vermieters
oder einer Versicherung. Wie entsteht dieses Buch- oder Giralgeld?
Der Vorgang entspricht der Entstehung von Zentralbankgeld: In der Regel
gewährt die Geschäftsbank einem Kunden einen Kredit und schreibt ihm den
entsprechenden Betrag auf dessen Girokonto als Sichteinlage gut. Wird einem
Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 % p.a.),
erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro.
Es ist Buchgeld entstanden oder es wurden 1.000 Euro Buchgeld geschaffen:
Die Buchgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang. Alternativ kann die
Geschäftsbank dem Kunden einen Vermögenswert abkaufen und den Zahlbetrag
gutschreiben. Der Kunde kann
den gutgeschriebenen Betrag für
Überweisungen nutzen oder auch
in bar abheben. Typischerweise vergüten
die Geschäftsbanken ihren
privaten Kunden für Sichteinlagen auf dem Girokonto nur niedrige oder gar
keine Zinsen. Im Gegenzug berechnen die Geschäftsbanken dem Kunden für
Überweisungen, die er von diesem Konto aus vornimmt oder die auf dieses
Konto eingehen, nur geringe oder gar keine Gebühren.
Die Mindestreservepflicht
Wie kann das Eurosystem sicherstellen, dass die Geschäftsbanken nicht übermäßig
viel Buchgeld schaffen und darüber das Ziel Preisstabilität gefährden?
Ein wichtiges Instrument dazu ist die sogenannte Mindestreserve. Das Eurosystem
kann die Geschäftsbanken verpflichten, eine Mindestreserve zu halten.
Berechnet wird die Mindestreserve
für jede Geschäftsbank aus der Höhe
bestimmter Sicht-, Termin- und
Spareinlagen, die Nichtbanken bei
ihr auf Konten unterhalten. Das
Eurosystem kann den „Mindestreservesatz“
verändern. Beträgt er beispielsweise zwei Prozent, bedeutet
dies: Belaufen sich die Einlagen bei einer Geschäftsbank auf insgesamt 100
Millionen Euro, muss sie zwei Millionen Euro als Mindestreserve halten – und
zwar in Zentralbankgeld. Um sich das benötigte Zentralbankgeld zur Erfüllung
der Mindestreservepflicht zu beschaffen, sind die Geschäftsbanken darauf
angewiesen, dass die Zentralbank dem Bankensystem über „Refinanzierungsgeschäfte“
Kredite gewährt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Geschäftsbanken benötigen
Zentralbankgeld, zum einen um sich Bargeld zu beschaffen, zum anderen
um ihre Mindestreservepflicht zu erfüllen, die sich aus ihrem Bestand
an Einlagen ergibt. Zentralbankgeld kann aber nur die Zentralbank – das
Eurosystem – schaffen. Dieses Monopol versetzt das Eurosystem in die Lage,
auf die Geschäftstätigkeit und die Buchgeldschöpfung der Geschäftsbanken
systematischen Einfluss zu nehmen. Die Fähigkeit der Geschäftsbanken,
Geschäftsbanken schaffen Geld
durch Kreditvergabe.
Mit der Mindestreserve kann
die Zentralbank das Ausmaß der
Geldschöpfung beeinflussen.
Aktiva
A-Bank
Passiva
1.000 Kredit an Kd.1
(5 Jahre; 5%)
Sichteinlage Kd.1
(täglich fällig; 0%)
1.000
1. Vorgang:
Buchgeldschöpfung durch Kreditgewährung der A-Bank an Kunde 1
Stilisierte Bankbilanz, Zinsangaben per annum
Das Buchgeld
74
Das Buchgeld
75
Kredite zu vergeben und Vermögenswerte anzukaufen, wird außerdem durch
die bankaufsichtlichen Regeln begrenzt. Nach den sogenannten Baseler
Regeln (Basel II / Basel III) muss eine Bank für jedes Kreditrisiko und sonstiges
Risiko, das sie eingeht, in einem genau bestimmten Umfang Eigenkapital
beschaffen und vorhalten.
Der Gewinn aus der Bargeldschöpfung
Oft wird vermutet, dass es der Zentralbank unmittelbar einen ziemlich hohen
Gewinn einbringt, wenn sie Bargeld in Umlauf bringt. Schließlich kostet die
Herstellung beispielsweise einer 100-Euro-Banknote nur wenige Cent. Gibt
die Zentralbank so eine Banknote
an eine Geschäftsbank ab, vermindert
sich deren Sichteinlage bei der
Zentralbank um den vollen Nennwert
von 100 Euro. Die erste Vermutung
geht allerdings in die Irre:
Denn die Zentralbank verkauft die Banknoten nicht – da sie ja jederzeit bereit
ist, sie wieder zum vollen Nennwert zurückzunehmen. Ein Gewinn entsteht
für die Zentralbank aber dadurch: Um sich Bargeld zu beschaffen, muss die
Geschäftsbank bei der Zentralbank normalerweise einen Kredit aufnehmen.
Für diesen Kredit muss sie Zinsen zahlen. Aus Sicht der Zentralbank ist dies ein
Zinsertrag. Er fließt so lange, wie das Bargeld in Umlauf ist.
Diesem Gewinn der Zentralbank aus der Bargeldschöpfung steht der Nutzen
gegenüber, den die Volkswirtschaft durch die Verwendung des Bargeldes hat.
Die mit der Schöpfung von Zentralbankgeld verbundenen Gewinne führen
Zentralbanken typischerweise an den Staat ab und damit letztlich an die Allgemeinheit
– auch die Deutsche Bundesbank tut dies.
Buchgeldschöpfungsgewinn und Geldkreislauf
Wenn eine Geschäftsbank einen Kredit gewährt, kann sie diesen in einem
ersten Schritt dadurch finanzieren, dass sie – wie oben beschrieben – den entsprechenden
Betrag an Buchgeld selbst schafft. Auf den ersten Blick scheint
dies für die Geschäftsbank ein sehr lohnendes Geschäft zu sein: Der Kreditnehmer
muss für den Kredit über die gesamte Laufzeit Zinsen zahlen, aber für
die Sichteinlage, die die Geschäftsbank dem Kunden auf dessen Girokonto
gutschreibt, vergütet sie üblicherweise keinen oder nur einen sehr geringen
Zins. Auch kann die Geschäftsbank den Ankauf eines Vermögenswerts durch
Gutschrift des Kaufbetrags auf dem
Konto des Verkäufers bezahlen. Sie
ist dann Eigentümerin des Vermögenswerts.
Das kann beispielsweise
eine Immobilie sein, die sie selbst
nutzt oder die laufend Mietertrag
abwirft. Bezahlt („finanziert“) hat sie diese Immobilie mit selbstgeschaffenem
Buchgeld, das sie dem Verkäufer als Sichteinlage gutschreibt.
Allerdings nimmt diese Betrachtung nur den ersten Schritt in einem längeren
Prozess in den Blick. Denn typischerweise wird der Kunde die Sichteinlage,
die er sich über die Kreditaufnahme beschafft hat, nutzen, um sich etwas
zu kaufen. Häufig läuft das darauf hinaus, dass der Kunde sein Guthaben an
den Kunden einer anderen Bank überweist. Anknüpfend an das obige Beispiel
überweist Kunde 1 die 1.000 Euro auf ein Girokonto von Kunde 2 bei der
B-Bank. Für die Kredit gebende A-Bank bedeutet dies, dass die Sichteinlage
des Kunden, das selbstgeschaffene Buchgeld, abfließt – und dass sie den Kredit
nun „refinanzieren“ muss. Im einfachsten idealtypischen Fall wird ihr dazu
die B-Bank einen Kredit gewähren – viele Geschäftsbanken haben untereinander
entsprechende Vereinbarungen. Die B-Bank gewährt dann beispielsweise
einen täglich kündbaren „Tagesgeld“-Kredit, für den sie der A-Bank einen Zins
(z. B. 2 % p.a.) in Rechnung stellt.
Der Gewinn der Bargeldschöpfung
bei der Zentralbank kommt
der Allgemeinheit zugute.
Dem Gewinn aus der
Buchgeldschöpfung stehen
Risiken gegenüber.
Stilisierte Bankbilanzen, Zinsangaben per annum
2. Vorgang:
Überweisung von Kunde 1 an Kunde 2 bei der B-Bank,
Refinanzierung von A-Bank durch Kredit bei B-Bank
Aktiva
A-Bank
Passiva
1.000 Kredit an K1
(5 Jahre; 5%)
Sichteinl. Kd.1
(tägl. fällig; 0%)
0
VB ggü. B-Bank
(tägl. fällig; 2%)
1.000
Aktiva
B-Bank
Passiva
1.000 Kredit an A-Bank
(tägl. kündbar; 2%)
Sichteinl. Kd.2
(tägl. fällig; 0%)
1.000
Das Buchgeld
76
Das Buchgeld
77
Die A-Bank hat somit eine täglich fällige Verbindlichkeit gegenüber der
B-Bank. Die A-Bank muss nun den Zinsertrag aus dem Kundenkredit zum Teil
an die B-Bank abgeben – und damit einen Teil ihres Gewinns aus der Buchgeldschöpfung.
Die Umverteilung des Geldschöpfungsgewinns ist damit aber
noch nicht abgeschlossen, da der A-Bank typischerweise daran gelegen ist,
ihre Risiken einzugrenzen.
Denn mit der Kreditvergabe an ihren Kunden ist die A-Bank mehrere Risiken
eingegangen. Eines ist, dass der Kunde den Kredit nicht mit Zins und Tilgung
bedient (Kreditausfallrisiko). Kommt es zu einem Kreditausfall, bereitet dies
dem Kreditgeber einen Verlust,
da er die eigene Refinanzierung
des Kredits weiterhin mit Zins und
Tilgung bedienen muss. Zweitens
hat die Bank das Risiko, dass der
Zins für Tagesgeld, den sie für die
Refinanzierung des Kredits an die B-Bank zahlt, während der (im Beispiel: fünfjährigen)
Laufzeit des Kredits steigt (Zinsänderungsrisiko). Steigt dieser Zins
tatsächlich, schmälert dies den ihr verbleibenden Anteil aus dem Zinsertrag
des Kundenkredits. Drittens besteht das Risiko, dass die A-Bank einmal keine
andere Bank findet, die bereit ist, die benötigte Refinanzierung zu gewähren
(Liquiditätsrisiko). Dann kann es im Extremfall zu Zahlungsunfähigkeit und
Insolvenz kommen.
Die Bildung von Spar- und Termineinlagen
Um die beiden letztgenannten Risiken zu begrenzen, kann die Bank Einlagenpolitik
betreiben. Sie gewährt beispielsweise Sparern einen attraktiven Zins,
damit sie bei ihr Geld für eine längere Zeit fest anlegen. Im Beispiel nimmt der
Kunde der B-Bank das Angebot der A-Bank an: Er überweist seine unverzinste
Sichteinlage bei der B-Bank auf ein Sparguthaben bei der A-Bank.
Die A-Bank benötigt nun keine täglich kündbare Refinanzierung durch eine
andere Bank mehr, im Grenzfall hat sie vielmehr den ausgezahlten Kredit
betrags- und fristengerecht durch die Spareinlage refinanziert. Aus der von
ihr geschaffenen Sichteinlage, über die Kunde 1 täglich verfügen konnte,
ist eine längerfristige Einlage geworden, über die Kunde 2 erst nach einer
bestimmten Zeit wieder verfügen kann. Für die A-Bank bedeutet dies zum
einen, dass sie den von ihr gewährten lang laufenden Kredit durch eine lang
laufende Einlage refinanziert hat. Zum anderen bedeutet es aber auch, dass
sie von dem Zinsertrag aus dem Kundenkredit von 5 % p.a. den größeren
Teil – im Beispiel 3,5 Prozentpunkte – an den Sparer abgeben muss. Ähnliche
Überlegungen gelten, wenn eine Bank Vermögenswerte angekauft und mit
selbst geschaffenem Buchgeld bezahlt hat.
Im Euroraum gibt es Tausende Geschäftsbanken, die Kredite gewähren und
Spareinlagen anbieten. Die Vorgänge laufen deshalb in der Realität viel verwickelter
ab als im Beispiel geschildert. So wird der Zahlungsverkehr von den
Geschäftsbanken oft über ihre Konten bei der Zentralbank abgewickelt, also
durch Umbuchung von Zentralbankgeld über TARGET2. Um sich zu refinanzieren,
bedienen sich die Geschäftsbanken dann des sogenannten Geldmarkts.
Gleichwohl verdeutlicht das Beispiel
einen wichtigen Sachverhalt: Um
die Risiken aus der Kreditgewährung
einzugrenzen, muss das Bankensystem
bei seinen Kunden länger
laufende Einlagen einwerben.
In diesem Zuge muss es einen Teil des Zinsertrags aus den Krediten – und damit
einen Teil des Gewinns aus der Buchgeldschöpfung – an die Sparer bzw. Anleger
abgeben. In diesem Sinne stimmt es, dass Geschäftsbanken Ersparnisse
Jede Kreditvergabe ist für die
Bank mit Erträgen, aber auch mit
Risiken verbunden.
3. Vorgang:
Kunde 2 bildet Sparguthaben bei A-Bank
Aktiva
A-Bank
Passiva
1.000 Kredit an K1
(5 Jahre; 5%)
Sichteinl. Kd.1
(tägl. fällig; 0%)
0
VB ggü. B-Bank
(tägl. fällig; 2%)
0
Spareinl. Kd.2
(3 Jahre; 3,5%)
1.000
Aktiva
B-Bank
Passiva
0 Kredit an A-Bank
(tägl. kündbar; 2%)
Sichteinl. Kd.2
(tägl. fällig; 0%)
0
Stilisierte Bankbilanzen, Zinsangaben per annum
Risiken aus der Kreditvergabe
können durch das Einwerben von
Einlagen verringert werden.
Das Buchgeld
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Das Buchgeld
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ihrer Kunden benötigen, um Kredite vergeben zu können. Um Angebot an
Ersparnissen und Nachfrage nach Krediten zum Ausgleich zu bringen, setzen
die Banken in ihrer Rolle als Vermittler von Kapital die Soll- und Habenzinsen
als Preissignale ein.
Der Zins setzt Anreize
Wie dargelegt, ist die Schöpfung von Buchgeld für die Geschäftsbanken
mit Erträgen, aber auch mit Risiken und Kosten verbunden. Das hält sie an,
Vorsicht walten zu lassen. Ähnliches gilt für die Kreditnehmer: Im Zwang zur
Zinszahlung liegt ein finanzieller
Anreiz, Kredit nur dann aufzunehmen,
wenn dies wirtschaftlich
gerechtfertigt erscheint. Für ein Unternehmen
bedeutet dies, dass es
mit dem Kredit produktiv umgehen
muss, damit es einen Ertrag erzielt, aus dem mindestens der Zinsaufwand
gedeckt werden kann. Das Risiko, dass eine Investition fehlschlägt, begrenzt
die Nachfrage der Wirtschaftssubjekte nach Krediten und die damit einhergehende
Buchgeldschöpfung. Ein Konsumentenkredit wiederum verschafft dem
Verbraucher finanzielle Mittel, ohne dafür viele Jahre angespart zu haben.
Dies ermöglicht es ihm, Konsum vorzuziehen. Das kann in manchen Situationen
durchaus sinnvoll sein, beispielsweise wenn es um die Finanzierung eines
Eigenheims oder Autos geht. Allerdings muss das für die Zukunft erwartete
Einkommen ausreichen, den Kredit mit Zins und Tilgung zu bedienen. Anders
ausgedrückt: Es muss die realistische Aussicht bestehen, dass der Verbraucher
die erforderliche Sparleistung im Nachhinein erbringt.
Kreditvergabe und die damit verbundene
Geldschöpfung führen
deshalb in der Tendenz zu Investitionen
und vorgezogenem Konsum
– und auf diese Weise zu erhöhter Produktion und volkswirtschaftlicher
Wertschöpfung. Kommt es allerdings zu übermäßiger Geldschöpfung, kann
dies Fehlentwicklungen auslösen, beispielsweise die Preisstabilität gefährden.
Der Zwang zur Zinszahlung
beeinflusst die Kreditaufnahme
und damit die Geldschöpfung.
Eine übermäßige Geldschöpfung
kann Preisstabilität gefährden.
Das Wichtigste im Überblick:
– Buch- oder Giralgeld ist „stoffloses“ Geld, das auf Konten liegt
und von Konto zu Konto weitergegeben werden kann. Es kann
jederzeit in Bargeld umgewandelt werden.
– Bargeldlose Zahlungen werden zwischen den Banken und zwischen
ihren Gironetzen verrechnet. Die Bundesbank hat eigene Verfahren
aufgebaut, die die Gironetze ergänzen, wie der EMZ (Elektronischer
Massenzahlungsverkehr) oder TARGET2.
– Buchgeld kann durch verschiedene Instrumente des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs „bewegt“ werden. Neben Überweisungen, Lastschriften
und Kartenzahlungen, werden neue Verfahren wie Online-
Bezahlverfahren oder kontaktloses Bezahlen entwickelt.
– Ab Februar 2014 ersetzen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften
die nationalen Verfahren. Dafür ist ab diesem Zeitpunkt
die Angabe von IBAN bzw. BIC erforderlich.
– Was zur Geldmenge gezählt wird, muss definiert werden. Das Eurosystem
hat drei verschiedene Geldmengenbegriffe (M1, M2, M3)
festgelegt, die sich nach dem Grad ihrer Liquidität unterscheiden.
– Das Zentralbankgeld kann nur von der Zentralbank geschaffen
werden und setzt sich aus dem Bargeld und den Einlagen bei der
Zentralbank zusammen. Für die Geldpolitik ist der Bedarf der Geschäftsbanken
an Zentralbankgeld von Bedeutung.
– Die Schaffung von Geld wird als Geldschöpfung bezeichnet. Sowohl
die Zentralbank als auch die Geschäftsbanken können Geld
schaffen. Buchgeld entsteht in der Regel durch die Vergabe von
Krediten.
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