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Mittwoch, 24. April 2013
Saatgutverordnung - Saatgutverordnung: Europa im Würgegriff der Finanz- und Konzernindustrie
http://www.iknews.de/2013/04/23/saatgutverordnung-europa-im-wuergegriff-der-finanz-und-konzernindustrie/
April 23, 2013
Saatgutverordnung: Europa im Würgegriff der Finanz- und Konzernindustrie
Immer mehr verkommt die Europäische Union zu einer verkappten Finanz- und Konzerndiktatur. Es erinnert ein wenig an das alte Rom, wo die Senatoren satt und selbstzufrieden die Reichtümer unter sich aufteilten. Gesetze waren nur eine Frage des Preises, Korruption und Vetternwirtschaft an der Tagesordnung. Zu Beginn versuchte man noch, die außerstaatlichen Eingriffe hübsch zu verpacken und als Fortschritt zu tarnen, davon ist man mittlerweile ab. Elementare Güter werden verramscht, patentiert oder mit Auflagen belegt, die nur Großkonzerne erfüllen können. Wo hier der Gewinn für die Menschen liegen soll, ist selbst mit einem verwirrten Verstand nicht zu begreifen.
Wenn ich die Floskel “die Lösung kann nur mehr Europa heißen” höre, ist es bis zu einer spontanen Magenentleerung nicht mehr weit. Dieses Europa ist ein Brutkessel der Korruption und des Lobbyismus und das hat mit Frieden und Freiheit nichts mehr gemein. Wenn man Glück hat, ist der eigene Abgeordnete wenigstens noch in Brüssel anwesend, wenn auch meist geistig eher abwesend. Was dort abgestimmt und danach in Gesetz überführt wird, haben die meisten oft nicht einmal gelesen. Fragen von Journalisten zu Themen haben das mehr als einmal eindrucksvoll bewiesen.
Der neueste Geniestreich der Europäischen Kommission dreht sich um das Saatgut. Man empfindet die national unterschiedlichen Regularien als störend und will so mittels einer neuen Saatgutverordnung die Verfahren uniformieren, also angleichen. Die Formulierung einer Verordnung darf an dieser Stelle nicht verharmlost werden. Die Definition bedeutet nichts anders als ein Gesetz. Dazu aus Wiki:
Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.[1]
Wir wollten wissen, wie weit die Regulierung greifen würde und haben bei der Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung Arche Noah nachgefragt. Die Erkenntnisse sind erschütternd.
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IKN: Wie verhält sich das mit dem privaten Anbau?
Arche Noah: Der private Anbau selbst wäre zunächst zwar nicht betroffen, aber jegliche Weitergabe auch im privaten Bereich wäre davon betroffen.
Würde das auch die kostenlose Weitergabe, sprich das Verschenken betreffen?
Natürlich, ob dafür bezahlt wird ist in dem Fall unerheblich, alleine die Weitergabe würde bereits Konsequenzen nach sich ziehen. Auch unsere Gesellschaft würde bei Ihrer Arbeit erheblich eingeschränkt werden.
Was wäre denn notwendig, um Saatgut dann “legalisieren” zu lassen?
Zunächst muss für jede Sorte eine Gebühr in Höhe von 1000,- bis 3000,- Euro bezahlt werden, dann jedoch kommt das eigentliche Prüfungsverfahren wo die meisten Sorten scheitern werden. Alles was dann zählt ist die Uniformität sprich Einheitlichkeit und die Produktivität, diese Kriterien erfüllt fast nur die Hochleistungssaat. Selbst etliche Hybridsamen die heute noch von Biobauern benutzt werden, würden das Verfahren nicht überstehen.
Wo sehen Sie die größten Gefahren?
Das schlimmste ist natürlich zunächst der Verlust der Artenvielfalt, bei einigen vielleicht sogar für immer. Landschaften werden in ein Einheitskleid gefärbt und auch geschmacklich wird das nicht folgenlos bleiben. Kulturen die über Jahrhunderte entwickelt wurden, werden einfach verschwinden und obwohl dreiviertel des Weltmarktes noch anders funktionieren, wird man denen das natürlich oktroyieren also die dazu zwingen sich einzuordnen.
Sortenschutz könnte hier zur eindeutigen Information von Vermehrungsmaterial dienen, was in letzter Konsequenz natürlich der Abgrenzung von Eigentumsrechten dient. Es ließe sich sehr einfach feststellen, woher also von wem das “Ursprungsmaterial” stammt. Was man hier versucht zu schützen, ist eigentlich bereits in der “Erzeugergarantie” enthalten.
Interessant ist in dem Zusammenhang auch noch die “Optionsanalyse” der europäischen Kommission für eine “better regulation” die tatsächlich auch einen Punkt enthielt der “no regulation” als Möglichkeit vorsah, diese ist allerdings unter den Tisch gefallen. Das die unterschiedlichen Regelungen zu Problemen führen ist nachvollziehbar, aber hier wäre die bessere Lösung eben keine Regularien zu haben.
Diese Regelung steht den Interessen des Allgemeinwohls diametral entgegen und auch die Auswahlmöglichkeiten von guten und gesunden Nahrungsmitteln wird erheblich eingeschränkt.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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Bei Arche Noah habe ich mit Frau Iga Niznik, der politischen Referentin, und dem Pressesprecher gesprochen. Auch an die europäische Kommission habe ich einige Fragen geschickt, deren Antworten ich nachreichen werde.
Im Augenblick sondieren wir noch die Möglichkeiten, sich in Deutschland zu engagieren, auch hierzu wird es noch einen weiteren Artikel geben. Es ist an der Zeit, der europäischen Regulierungswut eine klare Absage zu erteilen, es sei denn, wir möchten irgendwann in einem undefinierbaren Einheitsbrei enden und uns am Schluss noch vorschreiben lassen, welche Farbe unser Auto in welchem Stadtteil zu haben hat.
Carpe diem
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29
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