EILT!!! Petition gegen Fracking: Sinn macht nur eine Novellierung des Bergrechts
Wie wir bereits berichteten, nutzen unsere Politiker den allgemeinen WM-Taumel nur zu gerne, um neue Gesetzesentwürfe ins Kabinett einzubringen oder Gesetze zu verabschieden. Aktuell geht es um das Thema Fracking.
Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen kämpfen seit einigen Monaten mit diesem Thema. Die Europäische Kommission beantwortete einen offenen Brief, den Anfang des Jahres über 400 Organisationen unterzeichneten.
Im Januar schrieben über 400 internationale Gruppen einen offenen Brief zum Thema Fracking. Empfänger waren José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission), zuständige EU-Ausschüsse, nationale Präsidenten und Minister. Die Europäische Kommission antwortete im Februar:
„…Gemäß der TFEU haben Mitgliedsstaaten das Recht, die Bedingungen für die Erschließung ihrer Energieressourcen festzulegen solange sie die Notwendigkeit anerkennen, die Qualität der Umwelt zu bewahren, zu schützen und zu verbessern. Sie müssen durch entsprechende Gutachten, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, sowie durch Überwachung und Überprüfung sicherstellen, dass jede Form der Erschließung von Energiequellen – auch das hydraulische Fracking, die Anforderungen der in der EU existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen…Die Kommission beabsichtigt nicht, ihre Zusagen hinsichtlich der Dekarbonisierung, Energieeffizienz und erneuerbarer Energien zu verwässern…“
Es folgen Hinweise auf Empfehlungen (die natürlich nicht rechtsverbindlich sind) und auf Handlungsspielraum und Entscheidungsgewalten, die den Mitgliedsstaaten erhalten bleiben. Das ist ja alles gut und schön. Aber was, wenn ein Land keinerlei rechtliche Handhabe gegen Fracking hat?
In Deutschland haben wir, was das Thema Fracking angeht, einen quasi rechtsfreien Raum. Es gibt keinerlei konkrete Gesetze zum Thema Fracking, wie etwa Gesetze, die Grundbesitzern untersagen, die Nutzungsrechte an ihrem Land gegen viel Geld an ein Erdgasunternehmen abzutreten oder letzeren das Fördern von Erdgas verbieten. Selbst das Bergrecht ist in Sachen Fracking wenig hilfreich. Es sieht sogar einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zur Förderung natürlicher Ressourcen vor.
Dabei ist das Bundesberggesetz, das BBergG, völlig überholt:
Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen in Deutschland ist das Bundesberggesetz (BBergG), welches 1980 entsprechende Regelungen der Länder ersetzte. Das heutige deutsche Bergrecht ist dabei stark geprägt durch das Allgemeine Preußische Berggesetz von 1865. Zur Zeit der NS-Herrschaft kamen weitere Regelungen hinzu, die den Autarkiebestrebungen und der Kriegswirtschaft des Regimes dienten, sich aber zum Teil noch im heutigen Bergrecht finden. Die letzten wesentlichen Änderungen gab es 1990 im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und der Einführung von Regelungen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die danach bei Bergbauvorhaben nur ausnahmsweise durchzuführen ist. Das derzeit geltende BBergG räumt dem öffentlichen Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen ein. Bergbaubetroffene haben oftmals das Nachsehen. Eine gleichwertige Interessenabwägung in der Planungs- und Genehmigungsphase findet faktisch nicht statt.Auch das Beispiel der Fracking-Technologie (Förderung von unkonventionellem Erdgas) verdeutlicht, dass das BBergG gerade für die Risiken neuer Technologien kein ausreichendes Instrumentarium bereithält, um die Sicherheit von Mensch und Natur zu gewährleisten.
Als seinerzeit das Bundesberggesetz erlassen wurde, machte man sich herzlich wenig Gedanken über Umweltprobleme. Es gab auch kein Fracking, wie es heute vorgesehen ist und somit auch nicht die damit einhergehenden Risiken.
Das BBergG ist hoffnungslos veraltet. Das natürlich nicht nur in Sachen Fracking, sondern auch hinsichtlich des Kohleabbaus. So ist, was einst als öffentliches Interesse angesehen wurde (und worauf immer noch zahlreiche Enteignungen begründet sind), längst nicht mehr aktuell. Mittlerweile liegen so viele neue Studien vor über die Belastung für Umwelt und Gesundheit und es gibt so viele Alternativen zur Kohlekraft, dass eine Novellierung zwingend nötig wäre.
Was wäre bei einem „rechtsfreien Raum” einfacher als für lückenfüllende Gesetzesgrundlagen zu sorgen? Und da am längeren Hebel unserer gesetzgebenden Gewalt derzeit Befürworter von Fracking sitzen, würden diese gerne vollendete Tatsachen schaffen – in Form von Gesetzen, die es den Bundesländern (denn auf dieser Ebene wird über Fracking entschieden) unmöglich machen, hydraulisches Fracking landesweit grundsätzlich zu verbieten. Da könnte es dann allerdings sein, dass sich jene in den Hintern beißen, die damals auf Landesebene gegen und im Bundestag für Fracking stimmten – womöglich weil sie (wie Exxon-Chef Tillerson) keine Frackplätze vor ihrer Haustüre haben wollten…
Was nicht weiter verwunderlich ist. Denn selbst wenn ohne den Einsatz von Chemikalien gefrackt werden sollte, bliebe Fracking eine Risikotechnologie, durch die trotzdem das Trinkwasser belastet werden kann, nämlich mit Methan, Ethan und Propan, hochentzündlichen Gasen, die beim Bohrvorgang und zusätzlich auch durch Lecks freigesetzt werden können. Einer amerikanischen Studie zufolge ist die tatsächliche Methankonzentration in der Atmosphäre weit höher, als von der amerikanischen Umweltbehörde EPA berichtet. Folglich würde es auch mehr, zumindest aber größere Lecks geben, als vermutet. Und das Risiko für Erdbeben erhöht sich durch Fracking ebenfalls. [Siehe auch: Fracking – Nun mal Klartext, werte Herren Experten!]
In den letzten Wochen erhielten wir vermehrt Nachrichten von Lesern, die sich Sorgen machen, dass hydraulisches Fracking sich trotz aller bekannter Risiken auch in Deutschland etablieren könnte. Viele schicken uns Links zu Petitionen, die ein generelles Verbot von Fracking fordern. Diese Verbote würden aber ohne eine Novellierung des BBergG nicht viel Sinn machen.
Die Petition der Bürgerinitiativen gegen Fracking beinhalten eine entsprechende Forderung, weshalb wir diese gerne unterstützen. Die Forderungen in der Übersicht:
- Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
- Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
- Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.
- Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
- Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.
Bitte hier unterzeichnen: >Petition der Bürgerinitiativen gegen Fracking
Noch 16 Tage lang kann diese Petition unterzeichnet und verbreitet werden.
Netzfrau Andrea Wlazik
Weitere Informationen zum Thema Fracking finden Sie hier:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen